Jagdgenossenschaft:

 

Bindeglied zwischen den Grundeigentümern und den Revierpächtern!

 

Das heute gültige Reviersystem besteht seit Mitte des 19. Jahrhunderts. Die Jagd wird seitdem nicht mehr von jedem Eigentümer selber, sondern nur noch in einem Jagdbezirk ausgeübt.

 

 Man unterscheidet 2 Arten von Jagdbezirken:

 

·         Eigenjagdbezirk

 

·         Gemeinschaftlicher Jagdbezirk

 

Alle nicht zu einer Eigenjagd gehörenden Grundflächen einer Gemeinde bilden einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk. Dieses ist das Fundament einer jeden Jagdgenossenschaft, der das Jagdausübungsrecht unterliegt. Für die Grundstückseigentümer besteht eine gesetzliche Mitgliedschaft in dieser Solidargemeinschaft. Die Jagdgenossen entscheiden über die Art der Jagdnutzung und besitzen ein Mitbestimmungsrecht innerhalb der Jagdgenossenschaft. Alle Aufgaben werden im Bundesjagdgesetz geregelt.

 

Die Jagdgenossenschaft Marienheide ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes und umfasst bejagbare Flächen in der Gemeinde Marienheide. Jeder Eigentümer einer solchen bejagbaren Fläche, egal ob land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich genutzt, ist Mitglied in unserer Jagdgenossenschaft.

Bis zum Jahre 1975 war die Jagdgenossenschaft Marienheide Ansprechpartner für alle Reviere des gesamten Gemeindegebietes. Durch die kommunale Neugliederung ergaben sich aber größere Veränderungen. So entschied man sich im Mai 1975 in den Revieren Kempershöhe, früher Klüppelberg, und Obergimborn, früher Dürhölzen-Jedinghagen, in Eigenständigkeit zu arbeiten.

Im Mai 1980 wurden die Aufgaben der Jagdgenossenschaft Marienheide in einer Satzung festgelegt, seitdem arbeitet sie seit über 40 Jahre ohne größere Vorkommnisse. Noch im gleichen Jahr kam es bei einer Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossen zur Übertragung der Geschäftsführung an die Volksbank Marienheide, früher „Spar- und Darlehnskasse Mark-Oberberg eG Meinerzhagen“.

Der im Oktober 2021 gewählte Jagdvorsteher und die im August 2022 gewählten Beisitzer, führen die Jagdgenossenschaft Marienheide für je vier Jahre an. Beschlüsse oder Entscheidungen werden durch Abstimmungen in der Genossenschaftsversammlung getroffen, wobei eine Mehrheit der Personen und der Fläche maßgeblich sind. Der Jagdvorstand vertritt die Jagdgenossenschaft in gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten. Regelungen innerhalb der Jagdgenossenschaft Marienheide sind in unserer Satzung festgelegt, welche 2017 aktualisiert wurde.

Wir unterstehen der Untere Jagdbehörde des Oberbergischen Kreises.

 Zu der alljährlichen Genossenschaftsversammlung im April/Mai ist jedes Mitglied recht herzlich eingeladen. 

Der Termin mit den Tagesordnungspunkten wird rechtzeitig im Amtsblatt „Rundblick“ der Gemeinde Marienheide, im Schaukasten vor dem Rathaus und hier auf unserer Homepage bekannt gegeben.

 

Der Zeitraum bei Neuverpachtung von jagdlich genutzter Flächen beträgt mindestens 9 Jahre.

 

Wir führen ein digitales Jagdkataster auf Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters vom Oberbergischen  Kreis. Diese Daten werden jährlich im April  aktualisiert.

 

Das Verfahren im Bereich der Flurbereinigung Marienheide Teilgebiet "A" ist abgeschlossen und rechtskräftig.

 

Alle Änderungen im Teilgebiet „A“ die durch die Bezirksregierung Köln getätigt wurden, sind ab Jagdkataster 04/2020 berücksichtigt worden.

 

 

Haben Sie Flächen erworben und bisher noch keine Jagdpacht von der Jagdgenossenschaft Marienheide erhalten, dann benachrichtigen Sie uns bitte. Wir benötigen Ihre Bankverbindung.

Ab 2016 erfolgt eine Auszahlung der Jagdpacht ab 5.000 m².

 

Haben Sie noch Fragen , schreiben Sie uns unter "Kontakt".

 

Kontakt:

Linden Hans-Joachim 

Jagdvorsteher

Telefon: 02264 / 3302 

Mobil:     0151 / 70865245

E-Mail: linden.ha-jo@gmx.de

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